Lexikon: E
EU-Repräsentant
Wenn Waren oder Dienstleistungen auf dem EU-Binnenmarkt von einer Firma vertrieben werden, deren Sitz nicht in der EU ist, muss ein EU-Vertreter genannt werden, der seinen Sitz in der EU hat. Dieses kann eine natürliche oder juristische Person sein. Dieser Repräsentant ist vom Hersteller ausdrücklich dazu bestimmt worden, in seinem Namen zu handeln und von Behörden uns Stellen der EU kontaktiert zu werden.