PSA Cat III
PSA Cat III (PSA Kategorie III) bezeichnet die höchste Risikokategorie gemäß PSA-Verordnung (EU) 2016/425, Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c.
Kriteria für Kategorie III: PSA, die vor Risiken schützt, die sehr schwerwiegende Folgen wie den Tod oder irreversible Gesundheitsschäden haben können und bei denen der Verwender die unmittelbar bevorstehende Gefahr nicht rechtzeitig erkennen kann.
Typische Kategorie-III-PSA:
- Chemikalienschutzhandschuhe (EN ISO 374-1, Typ A/B/C)
- Atemschutz gegen gesundheitsschädliche Stoffe (FFP3, EN 149)
- Absturzsicherung
- Handschuhe gegen Hochspannung
- Kettensägen-Schnittschutzkleidung
Konformitätsbewertungsanforderungen:
1. EU-Baumusterprüfung durch Benannte Stelle (Pflicht)
2. Laufende Qualitätssicherung: entweder Produktionskontrolle durch Benannte Stelle oder Qualitätssicherung von Enderzeugnissen
Der wesentliche Unterschied zu Kategorie II: laufende Überwachung ist Pflicht, nicht optional.
Das CE-Zeichen bei Kat.-III-Produkten trägt immer die Kennnummer der Benannten Stelle, die die Baumusterprüfung durchgeführt hat.
Häufige Fragen
Was unterscheidet PSA Kategorie III von Kategorie II?
Kategorie II: EU-Baumusterprüfung durch Benannte Stelle, keine laufende Produktionskontrolle. Kategorie III: EU-Baumusterprüfung PLUS laufende Qualitätskontrolle durch die Benannte Stelle (Produktionskontrolle oder Prüfung von Enderzeugnissen).
Welche Handschuhe sind PSA Kategorie III?
Alle Chemikalienschutzhandschuhe nach EN ISO 374-1 (Typ A, B und C), Handschuhe mit Virusschutz nach EN ISO 374-5, sowie Handschuhe gegen Hochspannung. Die Kategorie folgt aus dem Risikopotenzial des Einsatzbereichs.
Muss die Benannte-Stelle-Nummer auf jedem Kat.-III-Produkt sichtbar sein?
Ja. Die vierstellige Kennnummer der Benannten Stelle, die die EU-Baumusterprüfung durchgeführt hat, muss direkt hinter dem CE-Zeichen auf dem Produkt oder der Verpackung angegeben sein.