Produktsicherheitsgesetz (PrSG)
Das Produktsicherheitsgesetz (PrSG) war das deutsche Umsetzungsgesetz der EU-Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG). Es regelte die allgemeinen Sicherheitspflichten für Produkte, die nicht von spezifischen Harmonisierungsrechtsvorschriften erfasst sind.
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (General Product Safety Regulation, GPSR) direkt in allen EU-Mitgliedstaaten und löst die alte Richtlinie und das PrSG ab.
Kernpunkte der GPSR / des PrSG:
- Allgemeines Sicherheitsgebot: Produkte müssen sicher sein
- Gilt als Auffangnorm für Produkte ohne spezifische CE-Vorschrift
- Für Medizinprodukte und PSA gilt primär MDR und PSA-VO (sektorspezifische Regelungen)
- Meldepflichten für unsichere Produkte (Safety Gate / RAPEX-System)
Relevanz für Handschuhe:
- Standard-Konsumentenhandschuhe ohne spezifische Norm fallen unter das allgemeine Sicherheitsgebot
- Medizinische Handschuhe (EN 455, MDR) und PSA-Handschuhe (EN 388, EN ISO 374, PSA-VO) sind sektorspezifisch geregelt und haben Vorrang
- Das PrSG/GPSR ist subsidiär anwendbar
Häufige Fragen
Hat die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 das PrSG abgelöst?
Ja. Die EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (GPSR) gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und hat das PrSG und die alte Richtlinie 2001/95/EG abgelöst.