PSA Cat II
PSA Kategorie II umfasst Ausrüstungen, die vor Risiken schützen, die weder in Kategorie I (minimal) noch in Kategorie III (schwer/irreversibel) fallen. Der Schutzbereich ist breit und umfasst viele gängige PSA-Produkte.
Typische Kategorie-II-Produkte:
- Mechanische Schutzhandschuhe (EN 388) gegen Abrieb, Schnitt, Durchstich
- Sicherheitsschuhe der Klasse SB/S1/S2/S3 (EN ISO 20345)
- Schutzhelme für allgemeine Industrieanwendungen (EN 397)
- Schutzkleidung gegen Regen und Nässe (EN 343)
Konformitätsbewertung für Kategorie II:
1. EU-Baumusterprüfung durch eine Benannte Stelle (zwingend)
2. Die laufende Produktionsüberwachung durch die Benannte Stelle ist nicht verpflichtend (Unterschied zu Kat. III)
Die Kennnummer der Benannten Stelle muss auf dem Produkt und der Verpackung angegeben werden.
Abgrenzung zu Kategorie III: Kategorie-II-Risiken sind kontrollierbar und hinterlassen keine irreversiblen Schäden. Sobald ein Risiko zu schweren oder dauerhaften Schäden führen kann, rückt es in Kategorie III.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen PSA Kategorie II und III?
Kategorie II: mittlere Risiken, EU-Baumusterprüfung durch Benannte Stelle, keine laufende Produktionsüberwachung. Kategorie III: schwere/irreversible Risiken, Benannte Stelle + laufende Überwachung der Produktion (oder regelmäßige Produktprüfung).
Welche Norm gilt für mechanische Schutzhandschuhe (PSA Kat. II)?
EN 388 ist die Norm für mechanische Schutzhandschuhe. Handschuhe nach EN 388 sind standardmäßig PSA Kategorie II. Ausnahmen: Wenn sie auch Chemikalienschutz bieten (EN ISO 374), sind sie Kategorie III.
Muss die Nummer der Benannten Stelle auf PSA Kat. II sichtbar sein?
Ja. Die vierstellige Kennnummer der Benannten Stelle, die die EU-Baumusterprüfung durchgeführt hat, muss auf dem Produkt oder seiner Verpackung angegeben werden - direkt hinter dem CE-Zeichen.