Latexfrei
Latexfrei bedeutet, dass ein Produkt kein Naturkautschuklatex aus Hevea brasiliensis enthält. Damit entfällt das Risiko einer IgE-vermittelten Typ-I-Soforttallergie gegen Latexproteine.
Kennzeichnung: EN ISO 15223-1 stellt ein Symbol für „Enthält Naturkautschuklatex" beziehungsweise dessen durchgestrichene Variante bereit. Nach MDR (EU) 2017/745 Anhang I Kapitel III muss der Hersteller kennzeichnen, wenn ein Produkt Naturlatex enthält. Die positive Auslobung „latexfrei" ist dagegen eine freiwillige Herstelleraussage.
Wichtige Abgrenzung: Latexfrei ist nicht gleichbedeutend mit beschleunigerfrei. Nitrilhandschuhe sind latexfrei, enthalten aber üblicherweise Thiurame, Dithiocarbamate oder Benzothiazole, die eine Typ-IV-Kontaktallergie auslösen können. Für Personen mit beiden Allergieprofilen sind latexfreie und zugleich beschleunigerfreie Handschuhe erforderlich, etwa aus TPE.
Hinweis: Behauptungen wie „hypoallergen" sind normativ nicht definiert und ersetzen keine Materialangabe.
Häufige Fragen
Bedeutet latexfrei auch allergiefrei?
Nein. Latexfreiheit schließt nur die Typ-I-Allergie gegen Naturlatexproteine aus. Vulkanisationsbeschleuniger wie Thiurame oder Carbamate können weiterhin eine Typ-IV-Kontaktallergie auslösen. Dafür sind zusätzlich beschleunigerfreie Handschuhe erforderlich.
Welche Handschuhmaterialien sind latexfrei?
Muss Naturlatex auf der Verpackung angegeben werden?
Ja. Nach MDR (EU) 2017/745 Anhang I Kapitel III muss der Hersteller kennzeichnen, wenn ein Produkt Naturkautschuklatex enthält. Die umgekehrte Auslobung „latexfrei" ist freiwillig und liegt in der Verantwortung des Herstellers.