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PE (Polyethylen) ist ein thermoplastischer Kunststoff, der für kostengünstige Einmalhandschuhe verwendet wird. PE-Handschuhe sind latexfrei, weichmacherfrei und eignen sich besonders für einfache Lebensmittelschutzanwendungen. Sie bieten keine nennenswerte Barrierewirkung gegen Chemikalien oder Mikroorganismen.
Penetration
Penetration bezeichnet im Zusammenhang mit Schutzhandschuhen die Bewegung einer Chemikalie durch sichtbare Materialdefekte wie Löcher, Risse oder unzureichende Nähte. Der Penetrationstest nach EN ISO 374-2 prüft die Dichtheit des Handschuhs gegenüber Wasser und Luft. Penetration ist von Permeation zu unterscheiden.
Permeation
Permeation ist die Diffusion einer Chemikalie auf molekularer Ebene durch das intakte Handschuhmaterial. Sie erfolgt ohne sichtbare Beschädigung und ist durch einfache Sichtkontrolle nicht erkennbar. Gemessen wird die Durchbruchzeit und die Durchbruchrate nach EN 16523-1. Ein niedrigerer AQL-Wert oder bestandener Penetrationstest schließt Permeation nicht aus.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bezeichnet Ausrüstungen, die von einer Person getragen oder gehalten werden, um sie vor Risiken für ihre Gesundheit oder Sicherheit zu schützen. Die EU-Anforderungen sind in der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 geregelt. PSA wird in drei Risikokategorien (I, II, III) eingeteilt und muss CE-gekennzeichnet sein.
Phthalate/Weichmacher
Phthalate sind organische Verbindungen, die als Weichmacher in PVC (Vinyl) eingesetzt werden, um Härte und Sprödigkeit zu reduzieren. Phthalate wie DEHP (Di-2-ethylhexylphthalat) sind als reproduktionstoxisch (SVHC) klassifiziert und in der EU für bestimmte Erzeugnisse nach REACH Anhang XVII beschränkt.
Produktsicherheitsgesetz (PrSG)
Das Produktsicherheitsgesetz (PrSG) ist das deutsche Gesetz, das die allgemeinen Sicherheitsanforderungen an Produkte regelt und die EU-Produktsicherheitsrichtlinie umsetzt. Seit Dezember 2024 gilt EU-weit die neue Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988, die das PrSG und die alte Richtlinie 2001/95/EG ablöst.
PSA Cat I
PSA der Kategorie I schützt vor minimalen Risiken, bei denen der Anwender die Schutzwirkung selbst beurteilen kann. Typische Beispiele: Gartenhandschuhe, leichte Reinigungshandschuhe, einfache Sonnenschutzartikel. Der Hersteller kann das Konformitätsbewertungsverfahren eigenverantwortlich durchführen - ohne Benannte Stelle.
PSA Cat II
PSA der Kategorie II schützt vor Risiken, die über Kategorie I hinausgehen, aber nicht die Schwere von Kategorie III erreichen. Typische Beispiele: mechanische Schutzhandschuhe nach EN 388, Sicherheitsschuhe, einfache Schutzhelme. Eine EU-Baumusterprüfung durch eine Benannte Stelle ist vorgeschrieben.
PSA Cat III
PSA Cat III (Kategorie III) ist die höchste Risikostufe für persönliche Schutzausrüstung nach PSA-Verordnung (EU) 2016/425. Sie umfasst PSA, die vor schwerwiegenden und potenziell irreversiblen Gesundheitsschäden oder dem Tod schützt. Benannte Stelle und laufende Produktionskontrolle sind Pflicht.
PSA Verordnung (EU) 2016/425
Die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 ist das verbindliche EU-Regelwerk für persönliche Schutzausrüstung. Sie löste 2016 die Richtlinie 89/686/EWG ab und teilt PSA in drei Risikokategorien (I, II, III) ein. Die Verordnung regelt Anforderungen, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung und Marktüberwachung.