TRBA
TRBA (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe) sind Regelwerke, die vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erarbeitet werden. Sie konkretisieren die Biostoffverordnung (BioStoffV) und stellen den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene dar.
Relevante TRBA für Handschuhe:
- TRBA 250: Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen - definiert Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung einschliesslich Handschuhe für den Gesundheitsbereich
- TRBA 500: Allgemeine Hygienemassnahmen - grundlegende Anforderungen
TRBA 250 ist besonders relevant für:
- Anforderungen an Handschuhe im Gesundheitswesen
- Einsatz von EN-455-konformen Handschuhen als Mindestanforderung
- Hinweise zur Handschuhauswahl bei spezifischen Tätigkeiten
Rechtscharakter:
- TRBA sind keine Gesetze, aber anerkannte Regeln der Technik
- Sie haben Vermutungswirkung: Wer TRBA einhalt, erfullt die BioStoffV
- Sie können im Rahmen von Arbeitsgerichtsverfahren als Maßstab herangezogen werden
TRBA unterscheidet sich von TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe): TRBA gilt für biologische Arbeitsstoffe, TRGS für chemische Gefahrstoffe.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen TRBA und TRGS?
TRBA gilt für biologische Arbeitsstoffe (Mikroorganismen, Viren, Parasiten) und konkretisiert die Biostoffverordnung. TRGS gilt für chemische Gefahrstoffe und konkretisiert die Gefahrstoffverordnung. Beide sind technische Regelwerke ohne direkte Gesetzeskraft.
Welche TRBA ist für Handschuhe im Gesundheitswesen relevant?
TRBA 250 (Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege) gibt konkrete Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung einschliesslich Handschuhe. Sie empfiehlt EN-455-konforme Handschuhe für den Patientenkontakt.
Sind TRBA-Anforderungen rechtlich verbindlich?
TRBA sind technische Regeln, keine Gesetze. Sie haben jedoch Vermutungswirkung: Wer TRBA befolgt, erfullt vermutungsweise die zugrunde liegende Verordnung (BioStoffV). Abweichungen sind möglich, müssen aber begründet und gleichwertig sicher sein.