Medizinprodukte Klasse I
Medizinprodukte der Klasse I bilden die unterste Risikoklasse im vierstufigen MDR-Klassifizierungssystem (Klasse I, IIa, IIb, III). Die Klassifikation ergibt sich aus den Klassifizierungsregeln in Anhang VIII der MDR (EU) 2017/745.
Klasse-I-Produkte sind typischerweise nicht-invasiv, haben keinen direkten Körperkontakt mit kritischen Bereichen und weisen ein sehr geringes Risikovpotenzial auf. Der Hersteller kann das Konformitätsbewertungsverfahren in eigener Verantwortung durchführen und die EU-Konformitätserklärung selbst ausstellen.
Ausnahmen innerhalb der Klasse I, die eine Benannte Stelle erfordern:
- Klasse Is: steril gelieferte Produkte (Sterilisationsprozess muss zertifiziert werden)
- Klasse Im: Produkte mit Messfunktion
- Klasse Ir: wiederverwendbare chirurgische Instrumente
Typische Klasse-I-Produkte: nicht sterile medizinische Einweghandschuhe (EN 455), einfache Verbandmittel, Gehhilfen, Stethoskope.
Mit Geltung der MDR (2021) wurden die Anforderungen auch für Klasse-I-Hersteller verschärft: technische Dokumentation, klinische Bewertung und Post-Market-Surveillance sind jetzt verpflichtend.
Häufige Fragen
Welche Medizinprodukte gehören zur Klasse I?
Braucht ein Klasse-I-Produkt keine Benannte Stelle?
Standardmäßig nicht. Ausnahmen sind Klasse Is (steril), Klasse Im (Messfunktion) und Klasse Ir (wiederverwendbare Chirurgieinstrumente) – diese erfordern eine Benannte Stelle für den spezifischen Aspekt (Sterilisation, Messfunktion, Wiederverwendung).
Was hat sich für Klasse-I-Produkte mit der MDR verändert?
Gegenüber der alten MDD (Richtlinie 93/42/EWG) verlangt die MDR auch von Klasse-I-Herstellern umfangreiche technische Dokumentation, eine klinische Bewertung, ein Post-Market-Surveillance-System und eine PSUR. Die reine Selbstdeklaration ohne Substanz reicht nicht mehr aus.