Lexikon: L
Lebensmittelgeeignet
Produkte (z.B. Handschuhe) die für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sind. Sie müssen der Verordnung (EG) 1935:2004 (und folgenden Änderungen) entsprechen. Um den Verbraucher zu schützen, muss sichergestellt werden, dass keine gesundheitsgefährdenden Stoffe in bedenklichen Mengen auf das Lebensmittel übergehen oder dessen Qualität beeinträchtigen.