Medizinprodukt Klasse II b
Hierbei handelt es sich um Geräte, die etwas komplexer als IIa-Geräte sind und oft für mehr als 30 Tage im Körper eingesetzt werden. Eine Zertifizierung über eine Benannte Stelle ist vorgeschrieben. Beispiele hierfür sind Infusionspunpen, Zahnimplantate etc.