Konformitätsbewertungsverfahren
Bei einem Konformitätsbewertungsverfahren weißt der Hersteller nach, dass sein Produkt den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der anzuwendenen EU-Verordnung bzw. EG-Richtlinie entspricht. Am Ende dieses Verfahrens stellt der Hersteller die EU-Konformitätserklärung aus und bringt das entsprechende CE-Zeichen auf dem Produkt an. Dieses Verfahren muss vor dem erstmaligen Inverkehrbringen des Produktes auf dem EU-Binnenmarkt durchgeführt werden.