Atemschutz
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Klasse | Gesamtleckage | Schutzwirkung vor Partikelgrößen (max. 0,6 μm) und Einsatzbereich |
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FFP1 | Höchstens 25 %, Mittelwerte nicht größer als 22 % | Schutz vor nicht toxischen und nicht fibrogenen Stäuben; maximale Konzentration bis zum 4-Fachen des maximalen Arbeitsplatzgrenzwertes |
FFP2 | Höchstens 11 %, Mittelwerte nicht größer als 8 % | Mindestens 95 % Schutz vor gesundheitsschädliche Stäuben, Nebeln und Rauchen; Filter für feste und flüssige Partikel; gegen schädliche Stoffe, deren Konzentration bis zum 10-Fachen des maximalen Arbeitsplatzgrenzwertes reicht |
FFP3 | Höchstens 5 %, Mittelwerte nicht größer als 2 % | Mindestens 99 % Schutz vor giftigen Stoffen sowie vor Tröpfchenaerosolen, krebserzeugenden
Stoffen, radioaktiven Stoffen, Enzymen, Mikroorganismen (Viren, Bakterien, Pilzen und deren
Sporen); gegen schädliche Stoffe, deren Konzentration bis zum 30-Fachen des maximalen Arbeitsplatzgrenzwertes
reicht |
Was sollen FFP2-Masken leisten?
FFP2-Masken ohne Ventil schützen nicht nur diejenigen, die sie tragen, sondern auch deren Gegenüber. Sie bieten Eigenschutz
(persönliche Schutzausrüstung, dafür wurden diese Produkte ursprünglich hergestellt), aber auch einen gewissen
Fremdschutz (der jedoch nicht Bestandteil der Zertifizierung ist), welcher uns in epidemischen und pandemischen Lagen
zugute kommt. Es handelt sich nicht um ein Medizinprodukt! Beim Atmen stößt der Mensch Aerosole aus – ein Gemisch
aus Luft und winzigen schwebenden Tröpfchen, welches auch Coronaviren transportieren kann. Pro Sekunde verströmt ein
Mensch allein beim Atmen etwa 100, beim Sprechen 200 und beim Niesen sogar 20.000 solcher Partikel. Masken der Klasse
FFP2 müssen mindestens 94 Prozent der Aerosolpartikel aus der Luft zurückhalten – so wird es in der Norm DIN EN 149
gefordert. Die Testvorgaben dieser Norm fordern eine Prüfung der Filterleistung sowie des Dichtsitzes. Wenn der Dichtsitz
nicht optimal ist, kann es zu Leckagen kommen und damit zu fehlender Sicherheit gegen die Ansteckung mit
Viren. Gleichzeitig beschreibt die Norm Qualitätsanforderungen und Prüfmethoden. Für den Anwender wichtige Parameter
sind: die Filterwirkung, der Atemkomfort und die Passform/ Dichtsitz. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, ob Schadstoffe
im Material enthalten sind. Alle unsere FFP-Masken sind hinsichtlich der o.g. Punkte geprüft und zertifiziert.
- FFP-Masken müssen den gesetzlichen Anforderungen der DIN EN 149 entsprechen, ansonsten kann kein ausreichender
Schutz gewährleistet werden.
- FFP-Masken sollen für den Anwender passend gewählt werden, um einen sehr guten Dichtsitz zu erreichen.
- FFP-Masken mit Bändern hinter dem Kopf (ein Band oben am Hinterkopf, ein Band unten im Nackenbereich)
sowie mit Nasenbügel sind bevorzugt zu verwenden, da sie am Maskenrand einen deutlich besseren Dichtsitz
bieten.
- FFP-Masken sollten einen mindestens >92-%-igen Dichtsitz garantieren. Gem. EN 149 muss die Gesamtleckage
im Mittelwert <= 8% liegen.
- Für Personen mit Atemwegserkrankungen oder für Kinder, ist vom Tragen einer FFP-Maske abzuraten, da diese
Personengruppen die Atemleistung aufgrund des Dichtsitzes nicht erzielen können.
- Es ist darauf zu achten, dass der geforderte Dichtsitz einer FFP-Maske bei Bartträgern ggf. nicht erreicht werden
kann. Die Schutzwirkung wird beeinträchtig oder sogar aufgehoben.
- Eine FFP-Maske ohne Ventil sollte ohne Unterbrechung nicht länger als 75 Minuten getragen werden, anschließend
ist eine ca. 30 minütige Tragepause erforderlich.
- Eine FFP-Maske filtert bei korrekter Verwendung Viren aus der Atemluft der tragenden Person. Die Filterleistung ist abhängig von der Filterklasse.
- Eine Aufbereitung ist nicht vorgesehen. Die Einsatzdauer einer FFP-Maske liegt bei ca. 8 Stunden
(DGUV-Regel 112-190). Dies gilt für den Einsatz am Arbeitsplatz.