Aktuelle Entwicklungen zur EUDR
Was die Abstimmung vom 26.11.2025 für Unternehmen bedeutet
Einführung
Die Einführung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) beschäftigt seit Monaten Unternehmen entlang zahlreicher Lieferketten. Am 26. November 2025 fand eine wegweisende Abstimmung im EU-Parlament statt, die maßgeblichen Einfluss auf die weitere Umsetzung der Verordnung hat. Die drei wichtigsten EU-Institutionen signalisierten, dass die EUDR nicht wie ursprünglich geplant in Kraft treten kann – eine erneute Verschiebung ist beschlossen.
Die politischen Diskussionen zeigen deutlich: Im aktuellen Entwurf der EUDR wurden weiterhin zahlreiche Herausforderungen gesehen, insbesondere hinsichtlich Bürokratie, Praktikabilität und Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU).
Was wurde beschlossen?
Der Änderungsvorschlag der EU-Kommission wurde in seinen zentralen Punkten bestätigt. Dennoch reichten die vorgeschlagenen Anpassungen vielen Parlamentariern und Mitgliedstaaten nicht aus. Aus nahezu allen Fraktionen wurden zusätzliche Änderungsanträge eingereicht – von einer Ablehnung sämtlicher Änderungen bis hin zu Forderungen nach einer weitreichenden Verschiebung der EUDR um bis zu 24 Monate.
Am Ende einigte sich die Mehrheit auf einen Kompromiss, der sowohl Unternehmen als auch Behörden kurzfristig entlasten soll.
Kernpunkte der Einigung
- Verschiebung des Starttermins um 12 Monate für alle Wirtschaftsakteure.
- Due-Diligence-Pflicht nur für Erstinverkehrbringer: Die Abgabe einer DDS-Erklärung wird künftig ausschließlich von den Unternehmen verlangt, die Rohstoffe oder Produkte erstmals auf den EU-Markt bringen.
- Erleichterungen für KMU: Kleine und mittlere Unternehmen sollen deutlich weniger Bürokratie und geringere Berichtspflichten haben.
- Überarbeitung der EUDR bis 30.04.2026: Die EU-Kommission wurde beauftragt, einen Bericht zu möglichen Maßnahmen zur Entbürokratisierung vorzulegen.
- Schnellverfahren zur Finalisierung: Die EU-Kommission wurde unmittelbar nach der Abstimmung erneut einbezogen, um die finalen Anpassungen zügig abzustimmen.
Wie geht es weiter?
Damit das Änderungspaket in Kraft treten kann, müssen Parlament, Rat und Kommission die Anpassungen bis spätestens 30. Dezember 2025 offiziell unterzeichnen. Die letzte Plenarsitzung des Europäischen Parlaments findet bereits am 15. Dezember 2025 statt – ein enger Zeitrahmen, der die Dringlichkeit des Themas unterstreicht.
Erst nach der formellen Unterzeichnung tritt die verschobene und überarbeitete Fassung der EUDR tatsächlich in Kraft. Bis dahin bleiben viele Detailfragen offen, insbesondere für Importeure von Rohstoffen wie Naturkautschuk, Kaffee, Kakao, Holz, Soja oder Palmöl.
Wir verfolgen die Entwicklungen fortlaufend und halten alle relevanten Branchenakteure über weitere Beschlüsse und deren Auswirkungen auf dem Laufenden.