EU-Parlament bestätigt Verschiebung der EUDR
EU-Parlament bestätigt Verschiebung der EUDR: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet die Verschiebung konkret?
- Hintergrund: Was ist die EUDR überhaupt?
- Warum wird die EUDR verschoben?
- Was bedeutet das für Handel, Importeure und Verbraucher?
- Fazit: Chance statt Risiko
- Quellen
Was bedeutet die Verschiebung konkret?
Vor wenigen Minuten hat das EU-Parlament final der Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zugestimmt. Kurz vor dem ursprünglich geplanten Anwendungsbeginn (30.12.2025) wird der Start damit für alle Unternehmen auf den 30.12.2026 verschoben; Kleinst- und Kleinunternehmen starten nochmals später.[1]
Allgemeine Verschiebung um 12 Monate
Der Kernpunkt: Der Anwendungsbeginn wird um 12 Monate nach hinten geschoben. Unternehmen gewinnen damit Zeit, um Lieferketten- und Dokumentationsprozesse aufzubauen, die die Anforderungen der EUDR praktikabel abbilden.[1]
Erleichterungen für KMU
Parallel zur Verschiebung wurden Vereinfachungen beschlossen, die gerade kleineren Akteuren in der Praxis helfen sollen. Dazu zählt u. a. eine vereinfachte Sorgfaltserklärung für bestimmte kleinere Primärerzeuger sowie weniger strenge Detailanforderungen (z. B. Betriebsadresse statt Geodaten in definierten Fällen).[1]
Sorgfaltspflichten gelten beim Inverkehrbringen
Für die Einordnung in der Praxis ist entscheidend: Die EUDR ist primär dort „scharf“, wo Produkte erstmals auf dem EU-Markt bereitgestellt werden (Inverkehrbringen). In nachgelagerten Stufen verschiebt sich der Schwerpunkt auf Aufbewahrung/Handling vorhandener Nachweise statt auf die vollständige Neuerhebung aller Daten.[1]
Hintergrund: Was ist die EUDR überhaupt?
Die EU-Entwaldungsverordnung soll verhindern, dass Produkte wie Kaffee, Kakao oder Holzprodukte mit Entwaldung in Verbindung stehen und dennoch in der EU gehandelt werden. Dafür verlangt sie umfangreiche Nachweise zur Herkunft und zur Entwaldungsfreiheit.[2]
Warum wird die EUDR verschoben?
Die Verschiebung ist eine Reaktion auf mehrere, sehr praktische Umsetzungsprobleme:
- Überlastung durch Bürokratie und Nachweispflichten: Unternehmen sehen sich mit sehr umfangreichen Dokumentations-, Daten- und Prüfanforderungen konfrontiert, die kurzfristig schwer umzusetzen sind.[2]
- Unzureichende EU-IT-Infrastruktur (Aussage aus EU-Kontext): Ein zentrales Problem ist, dass das IT-System zur Datenerfassung bzw. -verarbeitung in der Praxis nicht zuverlässig funktioniert – damit fehlt eine belastbare technische Grundlage für die fristgerechte Umsetzung.[2]
- Politischer Druck, das zusätzliche Jahr sinnvoll zu nutzen: Verbände fordern, die Verschiebung nicht als „Aufschub“ zu verstehen, sondern als Chance, Vereinfachungen sauber nachzuschärfen (inkl. Überarbeitungsklausel/Review-Punkt).[1]
Was bedeutet das für Handel, Importeure und Verbraucher?
Für Wiederverkäufer, Importeure und Großhändler
Wer Produkte erstmals in der EU in Verkehr bringt oder als Importeur/Erstinverkehrbringer agiert, sollte das zusätzliche Jahr strategisch nutzen: Lieferantendaten standardisieren, Nachweisprozesse definieren, Zuständigkeiten klären und die Dokumentation revisionssicher organisieren.[1]
Für kleinere Händler und Endverbraucher
Für kleinere Marktteilnehmer steht vor allem die praktische Handhabbarkeit im Vordergrund: Vereinfachungen sollen den Aufwand reduzieren und die Umsetzbarkeit erhöhen. Für Endverbraucher ist die Erwartung langfristig mehr Transparenz darüber, ob relevante Produkte mit Entwaldungsrisiken verknüpft sind.[2]
Fazit: Chance statt Risiko
Die erneute Verschiebung bedeutet nicht Entwarnung – aber sie schafft ein realistisches Zeitfenster, um Prozesse, Datenflüsse und IT so aufzustellen, dass die EUDR-Anforderungen später sauber und wirtschaftlich erfüllbar sind. Wer jetzt vorbereitet, reduziert spätere Compliance- und Lieferkettenrisiken deutlich.[1]